Ausstellung Heimatausweis Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen. Gebühr Fr. 20.00.
Verlängerung Heimatausweis Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert? Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns den bisherigen Heimatausweis zurück. Sie können online einen neuen Heimatausweis bestellen: Gebühr Fr. 10.00
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sich sich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis abzugeben.
Die Pilzkontrollstelle befindet sich im Oberstufenzentrum, Schulküche, Sägestrasse 4, 3054 Schüpfen. Bitte beachten Sie die publizierten Kontrollzeiten, wo Sie ohne Anmeldung die gesammelten Pilze kontrollieren lassen können.
Erlaubt sind max. 2 kg pro Tag und Person.
Pilzsammelverbot Gemäss Entscheid des Regierungsrates vom 6. Juni 2010 wurde die Schonzeit während den ersten 7 Tagen im Monat per 1. Juli 2012 aufgehoben. Pilze können daher seit Juli 2012 ohne zeitliche Beschränkung gesammelt werden.
Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB).
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Ausschank von alkoholischen Getränken ist nebst der immer erforderlichen Speise- und Getränkekarte ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Ein Hygienekonzept muss nicht mit dem Gesuch eingereicht werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt. Je nach Veranstaltung (in einem Zelt, im Wald, mit Livemusik / Beschallung, etc.) sind weitere Unterlagen erforderlich.
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in der Regel spätestens 20 Tage 60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen, 90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald, vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung.
Öffentliche Anlässe oder Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. _______________________________________________________________________________________
Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular "Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung" (GGGE) ist seit 1. Februar 2024 bei der Gemeinde Grossaffoltern online einzureichen. Dazu benötigen Sie ein BE-Login.
Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die weitere Bearbeitung erfolgt anschliessend nach üblichem Praxisablauf.
Haben Sie Fragen zur Energie - die regionale Energieberatungsstelle berät Sie gerne. Sie bietet Ihnen eine unabhängige Beratung zu Energiethemen wie: - Energie im Alltag - Heizsysteme - Solaranlagen - Wärmedämmung - Verhindern von Bauschäden - MINERGIE - Kantonales Förderprogramm.
Das Baugesuch ist online über eBau einzureichen, die Unterlagen wie Situationsplan, Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen sind entsprechend hochzuladen.
Setzt die Baubewilligung eine Ausnahmebewilligung voraus, ist diese ausreichend begründet, schriftlich zu beantragen.
Das Baudossier ist unterzeichnet im Doppel bei der Bauverwaltung Grossaffoltern einzureichen.
Der Kanton Bern erarbeitet die gesetzlichen Grundlagen, um in Zukunft darauf verzichtet zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Baubewilligungsverfahren
Bedeutet die Bezahlung von rechtskräftig festgesetzten Steuern eine erhebliche Härte, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Massgebend für die Beurteilung des Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person.
Das Erlassgesuch ist schriftlich - mit dem amtlichen Formular "Steuererlassgesuch", zusammen mit allen verlangten Belegen, bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und reicht das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.
Gerne helfen wir Ihnen mit Auskünften über Belange rund um die Steuern. Wir füllen aber keine Steuererklärungen aus.
Die Steuererklärung kann mit TaxMe-Online ausgefüllt werden. Der dafür notwendige Zugangscode wird den Steuerpflichtigen durch die Kantonale Steuerverwaltung in einem Schreiben direkt zugestellt. Anschliessend ist bei uns nur noch die unterschriebene Freigabequittung einzureichen. Die Steuererklärung kann jedoch auch vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht werden. Sie benötigen dazu lediglich ein BE-Login. Hier können Sie sich registrieren.
Selbstverständlich kann die Steuererklärung auch noch in Papierform ausgefüllt werden. Die Formulare dazu können bei der Gemeindeverwaltung, unter Angabe der ZPV Nummer, dem Namen und der Adresse des Steuerpflichtigen, angefordert werden.
Fristverlängerung Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 15. März abzugeben.
In folgenden Fällen gilt der 15. Mai als Abgabetermin:
selbstständig Erwerbstätige
Landwirte
Steuerpflichtige, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfacher Gesellschaft beteiligt sind.
Wenn Sie eine Fristverlängerung beantragen möchten, muss dies vor Ablauf der Einreichefrist geschehen. Sie können das hier online, telefonisch oder schriftlich veranlassen.
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich damit die Fr. 60.00 Mahngebühr.
Die Hundetaxe beträgt CHF 70.00 für den ersten und CHF 100.00 für jeden weiteren Hund im selben Haushalt (unabhängig vom Besitzer). Stichtag für die Verrechnung der Hundetaxe ist der 1. August. Hunde, die nach dem 1. Februar gleichen Jahres geworfen wurden, sind von der Hundetaxe befreit. Ebenso Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde).
Die Hundetaxe wird jeweils Ende August für das laufende Jahr in Rechnung gestellt. Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, teilen Sie uns bitte sämtliche Änderungen laufend mit (Tod, Besitzerwechsel, Kauf Hund).
Da seit 01.01.2007 sämtliche Hunde einen Chip tragen, wird auf die Abgabe einer Hundemarke verzichtet.
Alimentenbevorschussung Sofern die durch ein Gericht oder eine Behörde festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, können die anspruchsberechtigten Kinder einen Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente stellen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren zivilrechtlicher Wohnsitz in einem der fünf Verbandsgemeinden ist. Bei minderjährigen Kindern ist das Gesuch durch den obhutsberechtigten Elternteil oder durch die rechtliche Vertretung und bei volljährigen Kindern durch das Kind selber zu stellen.
Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfachen AHV-Waisenrente nicht übersteigen.
Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen bevorschusst.
Alimenteninkasso Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt.
Auf Gesuch hin wird auch Inkassohilfe bei der Vollstreckung von eherechtlichen Unterhaltsansprüchen geleistet.
Der Regionale Sozialdienst Schüpfen hat diese Aufgabe der Frauenzentrale Bern übertragen. Gesuche sind direkt bei der Frauenzentrale Bern zu stellen:
Die Gemeinde Grossaffoltern befindet sich an der Bahnlinie S3 Bern - Biel (Suberg) und an der RBS-Buslinie 363 Lyss-Bätterkinden (Ammerzwil, Grossaffoltern, Vorimholz).
Im Altersleitbild 2019 werden die aktuellen und zukünftigen demographischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für unsere Gemeinden formuliert, sowie Leitgedanken und strategische Ziele in 6 Handlungsfeldern erläutert. Das Altersleitbild bildet die Planungsgrundlage für die kommunale Alterspolitik der nächsten 5 Jahre.
Das Altersleitbild 2019 kann auf der Webseite des Seniorenrates eingesehen werden. Wünschen Sie ein Exemplar in der Druckversion, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Grossaffoltern.
Die Gemeinde Grossaffoltern arbeitet bei ordentlichen Einbürgerungen mit der Gemeinde Lyss zusammen.
Gemeindeverwaltung Lyss Beauftragte für Einbürgerungsfragen Sandra Läng, Marktplatz 6, 3250 Lyss Tel. 032 387 03 41 Mail Anwesend: Montag und Dienstag
Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung Grossaffoltern bezogen werden.
Ordentliche Einbürgerung
Ein Gesuch für die ordentliche Einbürgerung können Sie stellen, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen, wovon mindestens drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches und Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Die Zeit zwischen dem vollendeten achten und dem achtzehnten Altersjahr wird doppelt gezählt. In diesem Fall hat der tatsächliche Aufenthalt jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen (Art. 9 nBüG)
Für Fragen und weitere Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachfrau für Einbürgerungsfragen, c/o Einwohnerkontrolle Lyss oder an die kantonale Behörde.
Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
Weitere Informationen finden Sie unter der Website des Kantons Bern
Erleichterte Einbürgerung
Als Ehegatte eines schweizerischen Staatsangehörigen können Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen wenn Sie mindestens drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft leben, mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.
Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen oder online gemeldet werden.
Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Grossaffoltern abmelden.
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Grossaffoltern zu melden. Umzüge können persönlich am Schalter, telefonisch oder online gemeldet werden.
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Grossaffoltern zu melden. Umzüge können persönlich am Schalter oder online gemeldet werden.
Mitzubringen ist:
Ausländerausweis
Die Umzugsmeldung für ausländische Staatsangehörige ist gebührenpflichtig.
Die Serafe AG ist für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zuständig. Sie erhebt die Rundfunkabgaben seit dem 1. Januar 2019 und löste in dieser Funktion die Billag AG ab.
Fehlerhafte Rechnungen Auf den Rechnungen wird darauf hingewiesen, dass Unstimmigkeiten direkt bei der Einwohnerkontrolle zu melden sind. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es Unstimmigkeiten mit der Haushaltszuteilung gibt. Gemäss Medienmitteilung ist die Serafe AG Ansprechstelle für sämtliche Fragen zur Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe, siehe auch Medienmitteilung BAKOM.
SERAFE AG Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe Postfach, 8010 Zürich Tel. +41 58 201 31 67
Unstimmigkeiten bei der Haushaltszuteilung? Sollten Sie Unstimmigkeiten betreffend der Haushaltszuteilung (Personen pro Wohnung) festgestellt haben, bitten wir Sie, dies telefonisch bei der Einwohnerkontrolle Grossaffoltern mitzuteilen.
Wir werden Ihre Daten im Einwohnerregister umgehend kontrollieren und wenn nötig anpassen.
Die Schützenstube in der Schiessanlage Winigraben kann ausserhalb der Schiesszeiten gemietet werden. Grundmiete für Einwohner der Gemeinden Lyss und Grossaffoltern: CHF 180.-- Grundmiete für alle Anderen: CHF 280.--
Die Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland ist zuständig für Schlichtungsverfahren und Rechtsberatungen in der Gerichtsregion Berner Jura-Seeland. Die Gerichtsregion entspricht den Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland.
Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.
Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgt.
Für Bewilligungen ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zuständig.
Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen oder online gemeldet werden.
Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Grossaffoltern abmelden.
Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Das Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland Stadtplatz 33 Postfach 29 3270 Aarberg
Der regionale Sozialdienst Schüpfen arbeitet im Auftrag der KESB (Mandatsführung, Abklärungen etc.) und unterstützt private Beiständinnen und Beistände.
Der bernische Anwaltsverband führt in Lyss eine Rechtsauskunftsstelle.
Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 18:00 - 20:00 Uhr finden die Sprechstunden im Sitzungszimmer im 3. Stock der Gemeindeverwaltung, Marktplatz 6, 3250 Lyss statt.
Es ist eine Voranmeldung erforderlich über das Advokaturbüro Rätz Hübscher Kräuchi, Lyss
Frau Maria Margaretha Huldi-Hänni hat bis zu ihrem 101. Lebensjahr im Jahr 2011 an der Dorfstrasse 24 in Grossaffoltern (Haus vis-à-vis Gemeindeverwaltung) gelebt. In ihrer letztwilligen Verfügung hat sie der Einwohnergemeinde Grossaffoltern ein Mehrfamilienhaus in Safnern vermacht, mit der Auflage, dass dessen Verkaufserlös in eine Stiftung zu überführen sei, welche durch die Einwohnergemeinde Grossaffoltern verwaltet wird. Die Stiftungskapitalien und deren Ertrag sollen dem Zwecke dienen die in wissenschaftlicher, künstlerischer oder auch sportlicher Richtung besonders begabten, in der Gemeinde Grossaffoltern wohnenden Jugendlichen in ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt Stiftung Huldi. Für das Antragsformular klicken Sie auf den internen Link.
Grossaffoltern liegt in der Zone 2 (im Umkreis von 50 Kilometern) des Atomkraftwerkes Mühleberg.
Deshalb werden in allen Haushalten pro Person eine Packung Jodtabletten gelagert. Diese Tabletten verhindern im Falle eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls mit Austritt von radioaktiven Stoffen die Anreicherung von Jod in der Schilddrüse.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie in untenstehenden Merkblättern.
Gemäss Art. 4 des Reglementes über die Benützung der Schulanlagen und anderen öffentlichen Gebäuden der Einwohnergemeinde Grossaffoltern können die Anlagen währen maximal 8 Wochen innerhalb der Schulferien geschlossen werden.
Wenn schon bei der Veranlagung bekannt ist, dass die finanziellen Verhältnisse einer steuerpflichtigen Person zu einem Totalerlass führen, kann das steuerbarer Einkommen durch einen besonderen Abzug auf null gesetzt werden.
Die Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz (StG) ist nicht möglich für Personen, deren ausgewiesenes Vermögen über Fr. 30'000.00 (Einzelperson) oder über Fr. 60'000.00 (Ehepaare) beträgt oder wenn Eigentum / Nutzniessung an Grundstücken vorliegt.
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 StG ist zusammen mit der ausgefüllten Steuererklärung beim Steuerbüro der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wird der Abzug nach Art. 41 StG gewährt, muss in den folgenden Steuerjahren kein Gesuchsformular mehr ausgefüllt werden. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung (Formulare 1 bis 5) ist trotz Abzug nach Art. 41 StG jedes Jahr fristgerecht einzureichen.
Die Abweisung des Antrages auf Veranlagung nach Art. 41 StG kann nicht angefochten werden. Die steuerpflichtige Person hat die Möglichkeit, nach rechtskräftiger Veranlagung ein Erlassgesuch zu stellen.
Seit dem 1. März 2022 muss für das Baubewilligungsverfahren die kantonale Plattform eBau genutzt werden. Das Erstellen von Baugesuchen funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Die Gesuchstellenden registrieren sich vorgängig mit BE-Login, anschliessend sind die Baugesuche elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuchformular sowie alle weiteren Gesuche werden in eBau elektronisch ausgefüllt und generiert. Pläne sowie weitere erforderliche Unterlagen werden im System hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Zusätzlich zur elektronischen Übermittlung müssen bei der Gemeinde zwei Sätze der Unterlagen, in Papierform und unterzeichnet, eingereicht werden.
Die Eingabe eines herkömmlichen Baugesuches in Papierform ist ab März 2022 nicht mehr möglich.
Während der öffentlichen Auflage können die Akten neu auch in elektronischer Form eingesehen werden. Ein Papierdossier wird jedoch weiterhin bei der Verwaltung zur Einsicht aufliegen. Die Baubewilligung mit einem Plansatz wird dem Gesuchsteller in Papierform zugestellt. Das elektronische Bewilligungsverfahren soll die Abläufe vereinfachen und erfolgt behördenintern vollumfänglich papierlos.
Weitere Informationen und ein Erklärvideo finden Sie unter folgendem Link:
Invasive Neophyten sind Pflanzen, die vom Menschen bewusst oder unbewusst in die Schweiz eingeführt wurden. Sie breiten sich stark aus und verdrängen die einheimische Flora. Zum Teil sind sie sogar gesundheitsschädigend. Deshalb ist es wichtig solche Pflanzen frühzeitig zu erkennen und fachgerecht zu entfernen.
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundstück, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Zu beachten ist, dass der öffentlich zugängliche ÖREB-Kataster nicht als rechtliches verbindliches Instrument dient. Der ÖREB-Kataster dient nur als Information sowie für einen raschen und übersichtlichen Zugang zu den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Kanton Bern im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert.
Seit 1. Januar 2021 müssen Tierkadaver bei der Tierkörpersammelstelle Lyss, Industriering 26a, entsorgt werden.
Öffnungszeiten Mo - Sa, 8 - 12 Uhr bedient (Sonn- und Feiertage geschlossen)
Anlieferung Tierkörper bis max. 200 kg. werden während den Öffnungszeiten entgegengenommen. Ausserhalb der Öffnungszeiten können Kleintiere über die Einwurfklappe abgegeben werden.
Abholdienst GZM Für Kadaver ab 200 kg. muss der Abholdienst der GZM avisiert werden. Tel. während Bürozeiten 032 387 47 87 Ausserhalb Bürozeit pikett 032 384 33 33
Katastrophen können jederzeit und überall eintreten. Deshalb ist es wichtig gut vorbereitet zu sein. Im Kanton Bern wurden als Anlaufstelle im Ereignisfall sogenannte Notfalltreffpunkte geschaffen. Am Notfalltreffpunkt erhalten Sie wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Zudem dient dieser als Drehscheibe, wenn Sie Hilfe benötigen oder selbst Hilfe anbieten können. Am Notfalltreffpunkt können z.B. bei einem länger andauernden Strommausfall mit Ausfall der Telekommunikation Notrufe abgesetzt werden.
Zu welchem Zeitpunkt welche Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, erfahren Sie via Radio oder über die App „Alertswiss“.
Unter www.notfalltreffpunkt.ch finden Sie weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten. Zudem wurden alle Haushalte mit einem Merkblatt bedient, worin Sie Tipps über das Verhalten und Vorkehrungen für persönliche Notfallvorsorge finden.
Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Grossaffoltern befindet sich beim Schulhaus Grossaffoltern, Schulhausstrasse 5, 3257 Grossaffoltern.
Die Gemeinde Grossaffoltern bietet seit Mitte Dezember 23 den Verkauf von «Spartageskarten Gemeinden» ab 01.01.2024 an. Das neue Angebot ist das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde (GA). Die Spartageskarten sind gültig auf dem ganzen GA-Geltungsbereich. Die Spartageskarten können frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Reisetag ausschliesslich am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Eine telefonische Reservation ist nicht möglich.
Es gibt ein schweizweites Gesamtkontingent pro Tag. Die Einschränkung, dass der Verkauf nur an die Einwohnerinnen und Einwohner der eigenen Gemeinde erfolgen darf, entfällt. Auf der Webseite www.spartageskarte-gemeinde.ch ist die Verfügbarkeit der Spartageskarten für die gewünschten Reisetage ersichtlich.
Die Spartageskarte wird neu in zwei Preisstufen, für die 1. und 2. Klasse sowie für Personen mit und ohne Halbtaxabonnement unterteilt. Die Preise dafür sehen wie folgt aus
Klasse und Segment
Preisstufe 1 bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich
Preisstufe 2 bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich
2. Klasse mit Halbtax
CHF 39.00
CHF 59.00
2. Klasse ohne Halbtax
CHF 52.00
CHF 88.00
1. Klasse mit Halbtax
CHF 66.00
CHF 99.00
1. Klasse ohne Halbtax
CHF 88.00
CHF 148.00
Die Spartageskarten sind personalisiert mit Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum und können entweder ausgedruckt oder auf dem Handy mitgeführt werden.
Dann reichen Sie uns über eBau online die erforderliche Meldung Solaranlagen (mit Grundrissplan, Ansichtsplan oder Fotomontage mit der Photovoltaikanlage) ein. Die Beantwortung der Meldung erfolgt im Anschluss durch die Bauverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass Solaranlagen an Fassaden und Fassadenelementen wie Balkonen immer baubewilligungspflichtig sind. Eine Baubewilligung wird ebenfalls benötigt, wenn die Solaranlage an einem K-Objekt des Bauinventars erstellt werden soll.
Für Informationen zu Förderbeiträgen machen wir Sie auf die Informationen vom Amt für Umwelt und Energie aufmerksam. Bitte beachten Sie, dass Gesuche zu Förderbeiträgen fast immer vor der Ausführung der Arbeiten eingereicht werden müssen.
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