Gerne helfen wir Ihnen mit Auskünften über Belange rund um die Steuern. Wir füllen aber keine Steuererklärungen aus.
Die Steuererklärung kann mit TaxMe-Online ausgefüllt werden. Der dafür notwendige Zugangscode wird den Steuerpflichtigen durch die Kantonale Steuerverwaltung in einem Schreiben direkt zugestellt. Anschliessend ist bei uns nur noch die unterschriebene Freigabequittung einzureichen.
Die Steuererklärung kann jedoch auch vollständig elektronisch ausgefüllt, freigegeben und eingereicht werden.
Sie benötigen dazu lediglich ein BE-Login. Hier können Sie sich registrieren.
Selbstverständlich kann die Steuererklärung auch noch in Papierform ausgefüllt werden. Die Formulare dazu können bei der Gemeindeverwaltung, unter Angabe der ZPV Nummer, dem Namen und der Adresse des Steuerpflichtigen, angefordert werden.
Fristverlängerung
Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 15. März abzugeben.
In folgenden Fällen gilt der 15. Mai als Abgabetermin:
- selbstständig Erwerbstätige
- Landwirte
- Steuerpflichtige, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfacher Gesellschaft beteiligt sind.
Wenn Sie eine Fristverlängerung beantragen möchten, muss dies vor Ablauf der Einreichefrist geschehen. Sie können das hier online, telefonisch oder schriftlich veranlassen.
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich damit die Fr. 60.00 Mahngebühr.