Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Grossaffoltern abmelden.
Mitzubringen sind: