Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.
Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgt.
Für Bewilligungen ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zuständig.