Gemeinde Grossaffoltern

Einbürgerungen

Einbürgerungen

Die Gemeinde Grossaffoltern arbeitet bei ordentlichen Einbürgerungen mit der Gemeinde Lyss zusammen.

Gemeindeverwaltung Lyss
Beauftragte für Einbürgerungsfragen
Sandra Läng, Marktplatz 6, 3250 Lyss
Tel. 032 387 03 41
Mail
Anwesend: Montag und Dienstag

Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung Grossaffoltern bezogen werden.

Ein Gesuch für die ordentliche Einbürgerung können Sie stellen, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen, wovon mindestens drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches und Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Die Zeit zwischen dem vollendeten achten und dem achtzehnten Altersjahr wird doppelt gezählt. In diesem Fall hat der tatsächliche Aufenthalt jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen (Art. 9 nBüG)

Für Fragen und weitere Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachfrau für Einbürgerungsfragen, c/o Einwohnerkontrolle Lyss oder an die kantonale Behörde.

Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

Weitere Informationen finden Sie unter der Website des Kantons Bern



Als Ehegatte eines schweizerischen Staatsangehörigen können Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen wenn Sie mindestens drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft leben, mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.

Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

Gemeinde Lyss - Beauftragte für Einbürgerungsfragen
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