Das Absenzenwesen der Volksschule ist in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen DVAD von der Erziehungsdirektion geregelt. Diese Regelung gilt seit Sommer 2013 auch für den Kindergarten. Nachfolgend die wichtigsten Informationen:
Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Lehrperson ab, wenn es krank ist. Auch die Lehrperson wird Sie benachrichtigen, wenn Ihr Kind ohne Absenzmeldung fernbleibt. Auf diese Weise haben Sie Gewissheit, dass Ihr Kind im Schulhaus angekommen ist.
Sie haben für Ihr Kind das Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann Ihr Kind ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammenhängend ohne Gesuchstellung gewählt werden. Informieren Sie die Klassenlehrperson spätestens am Vortag über den Bezug eines Habtages. Wir bitten Sie, während Spezialanlässen keine Halbtage zu beziehen. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht gestattet.
Das Formular zum Bezug unterrichtsfreier Halbtage finden Sie unter Downloads.
Gesuche für Dispensationen sind schriftlich begründet bis spätestens 4 Wochen vor der betreffenden Absenz an die Schulleitung zu richten.
Im Weiteren gelten die Richtlinien der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen an der Volksschule.
Die Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf werden grundsätzlich in den Regelklassen des Kindergartens und der Volksschule unterrichtet. Die Gemeinden Grossaffoltern, Rapperswil, Schüpfen und Wengi sind im Zusammenschluss BMV Seeland Südost organisiert, um gemeinsam ein gutes Angebot zu entwickeln.
Massnahmen zur besonderen Förderung dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Zu diesen gehören Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Spracherwerbsstörungen (Beeinträchtigungen der verschiedenen Entwicklungsbereiche, der Leistungs- und Sozialkompetenz sowie Schwierigkeiten, die durch eine fremde Erstsprache bedingt sind), solche mit ausserordentlicher intellektueller Begabung wie auch solche mit einer Behinderung.
Der Unterricht der Speziallehrkräfte (Heilpädagoginnen, Rhythmiklehrerinnen) ist so organisiert, dass die Schülerinnen und Schüler oft direkt in den Klassen gefördert werden (integrative Förderung).
Dies bedingt eine gute Zusammenarbeit zwischen Speziallehrkräften und Regellehrkräften. In Ausnahmefällen werden die Schülerinnen und Schüler auch einzeln oder in Kleingruppen unterrichtet. Von der Anwesenheit der Speziallehrkräfte in den Schulzimmern können alle Kinder profitieren.
Logopädie und Psychomotorik sind therapeutische Angebote, die in der Regel einzeln oder in Kleingruppen unterrichtet werden.
In der Psychomotorik werden Klassenprojekte zu Graphomotorik und Bewegung, in der Logopädie zu phonologischer Bewusstheit angeboten.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Schule und Integration“ unter Downloads.
Schulleiter MR SSO
Abt Michael
Logopädie
Dübi Linda
Integrative Förderung siehe Schul- und Klassenorganisation
Rhythmik
Gürtler Veronika
Psychomotorik
Gnehm Nicole
Hochbegabtenförderung
Müller Monika
Tschan Sandrine
In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden.
In jedem Schuljahr lädt die Klassenlehrperson die Eltern zu einem Gespräch ein (Standortgespräch). Im Gespräch wird über die schulischen Leistungen und den Lern- und Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers gesprochen. Auf Wunsch der Eltern oder der Schule können zusätzliche Gespräche stattfinden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Ende des 2. sowie Ende des 4. bis 9. Schuljahrs einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Darin werden die Leistungen in den verschiedenen Fächern beurteilt. Ab dem 4. Schuljahr werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Beurteilungsbericht mit Noten beurteilt.
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Elternmitarbeit
Die Verantwortung zur Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufgabe der schulischen Bildung. Aus dieser gemeinsamen Verantwortung zur Entwicklung unserer Kinder ergeben sich der Wille und die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
Leitsatz
Der Elternrat ist eine Vertretung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Volksschule Grossaffoltern. Er fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern, Lehrerschaft und Schulbehörde und vertritt die Anliegen der Eltern. Rund um die Schule werden verschiedene Aktivitäten organisiert.
Aktivitäten und Kontakt
Mehr über die Aktivitäten erfahren Sie über
nfltrnrt-grssffltrnch
www.elternrat-grossaffoltern.ch
Die Fachstellen unterstützen die Arbeit in der Schule und stehen bei Bedarf auch den Eltern zur Verfügung.
Regionales Schulinspektorat Seeland, Kreis 14
Schulinspektorin Karin Flückiger-Wenker
Zentralstrasse 32a, Postfach, 2501 Biel
Erziehungsberatung Biel
Bahnhofstrasse 50, 2502 Biel
Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
Mühleplatz 8, 3250 Lyss
Telefonzeiten:
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr
Mi. 14.00 - 18.30 Uhr
Fr. 09.00 - 13.00 Uhr
Die Fundgegenstände werden gesammelt. Vermisst Ihr Kind etwas, kann es sich an die Lehrpersonen oder an die Schulhauswarte wenden.
Vor den Sommerferien werden die Gegenstände beim Haupteingang zusammengetragen. Was nicht mitgenommen wird, wird einer gemeinnützigen Organisation zugeführt.
Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern richtet sich nach folgendem Grundsatz: Für kurzfristige Abmeldungen/ Krankmeldungen steht grundsätzlich das Schulhaustelefon oder das Kontaktheft zur Verfügung. Das Telefon ist in der Regel eine halbe Stunde vor und nach dem Unterricht (am Nachmittag) besetzt. Während dem Unterricht ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.
Die Klassenlehrerin Ihres Kindes informiert Sie am Elternabend über weitere Formen der Kommunikation.
Jede Klassenlehrperson informiert Sie jeweils zu Beginn des Quartals über wichtige Termine, Ausflüge, Projekte.
Die Schulleitung informiert Sie zu Semesterbeginn über Wichtiges zur Gesamtorganisation der Schule Grossaffoltern.
Falls ein Kind von Kopfläusen befallen ist, sind die Eltern für die Durchführung der Behandlungsmassnahmen verantwortlich. Zusätzlich muss der Befall umgehend der Klassenlehrperson gemeldet werden, damit die Eltern der übrigen Kinder informiert werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Parasitenfachfrauen oder an die Schulleitung.
Parasitenfachfrauen:
Seit dem Schuljahr 2018/19 unterrichten wir nach dem Lehrplan 21. Bei Fragen zum Lehrplan 21 wenden Sie sich an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.
Das Leitbild der Schule Grossaffoltern finden Sie unter der Rubrik Downloads.
Die Lektionentafel legt die wöchentliche Unterrichtszeit fest. Sie bietet Gestaltungsfreiraum zum Beispiel für fachbereichsübergreifenden Unterricht. Der Stundenplan Ihres Kindes ist vor allem mit «Unterricht» gekennzeichnet, spezielle Fächer wie Sport, TTG oder Sprachen sind fixiert.
Lektionentafel | 1./2. Kl. | 3./4. Kl. | 5./6. Kl. |
---|---|---|---|
Deutsch | 6 | 5 | 5 |
Französisch | 3 | 2 | |
Englisch | 2 | ||
Mathematik | 5 | 5 | 5 |
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) | 6 | 6 | 6 |
Gestalten (BG/TTG) | 3 | 4 | 5 |
Musik | 2 | 2 | 2 |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 |
Medien und Informatik | 1 | ||
Total Lektionen obligatorischer Unterricht | 25 | 28 | 31 |
Im Kindergarten wird der Unterricht nicht in Fächer aufgeteilt. Das wöchentliche Unterrichtspensum beträgt 22 - 25 Lektionen im Vollpensum.
Der schulärztliche Dienst wird vom Kanton verpflichtet, die gesundheitlichen Verhältnisse an unserer Schule zu überwachen und die notwendigen Massnahmen zu treffen.
Schularzt: Dr. G. Pfander, Medizentrum Schüpfen, 031 879 50 00
Der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler wird durch periodisch durchzuführende schulärztliche Untersuchungen (Kindergarten und 4. Schuljahr) überprüft. Die Untersuchung kann auch beim privaten Arzt durchgeführt werden (Verrechnung über die Krankenkasse).
Sie werden rechtzeitig vom Schulsekretariat darüber informiert.
Die Schule ist grundsätzlich kostenlos. Für Schulreisen, Ausflüge, Theater- und Kinobesuche und für grössere Werkarbeiten können Elternbeiträge eingezogen werden. Auch an den Kosten für Landschulwochen beteiligen sich die Eltern.
Der Schulweg ist für die Kinder ein erster Schritt und eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Selbständigkeit. Sie lernen sich zu orientieren, Gefahren einzuschätzen und Verkehrsregeln zu beachten. Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Weitere allgemeine Informationen zum Schulweg finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat Empfehlungen für den Schulweg ausgearbeitet:
Empfohlene Schulwege ab 1. August 2024
Die Regelungen zum Schulweg finden Sie in der Schulverordnung (siehe Dokumente/Reglemente). Auskünfte erteilt das Schulsekretariat (Casanova Martina)
Der Schul- und Kindergartenweg ist ein gesundes und lehrreiches Erlebnis. Kinder lernen dabei die Gefahren des Strassenverkehrs kennen und sich das korrekte Verkehrsverhalten anzueignen. Deshalb empfehlen wir nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuss zu bewältigen.
Die Verantwortung für den Schulweg der Schülerinnen und Schüler liegt bei den Eltern. Sensibilisieren Sie Ihre Kinder und achten Sie darauf, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg reflektierende Hilfsmittel (Leuchtweste, Leuchtgurt) tragen.
Die Benützung von Velos, Scootern und Rollschuhen durch die Schulkinder liegt grundsätzlich im Ermessen der Eltern. Zu beachten sind hier die Streckenverhältnisse, der Ausbildungsgrad und das Alter des Kindes. Wir empfehlen einen Velohelm zu tragen sowie die ausgeschilderten Schulwege zu benutzen.
Bitte überprüfen Sie regelmässig die Verkehrstüchtigkeit der Velos.
Auf Veloausflügen unter Aufsicht einer Lehrperson ist das Tragen eines Helms und einer Leuchtweste obligatorisch. Schülerinnen und Schüler ohne Helm/Leuchtweste werden nicht auf Veloausflüge mitgenommen – sie müssen den ordentlichen Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.
Die Schul- und Kindergartenkinder werden durch Frau Brigitte Wanner (wohnhaft in Rapperswil, Tel. 031 951 95 10) zur richtigen Zahnpflege angeleitet.
Die Zähne müssen jedes Jahr durch einen Zahnarzt kontrolliert werden.
Das Formular zur Bestätigung der jährlichen Kontrolluntersuchung finden Sie hier.
Die Organisation der Schulzahnpflege ist in Art. 20 der Schulverordnung geregelt:
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern hat die Schulen beauftragt, mit allen Schülerinnen und Schülern bis spätestens Ende der 4. Klasse einen Wasser-Sicherheits-Check (WSC) durchzuführen.
WSC
Die Kinder sollen so früh wie möglich minimale Selbstrettungskompetenzen erlernen (schwimmen allein genügt nicht). Dazu dient der Wasser-Sicherheits-Check. Er setzt sich aus 3 Übungen zusammen, die nacheinander ohne Pause zu absolvieren sind:
• ins Wasser purzeln
• sich 1 Minute an Ort über Wasser halten
• 50 Meter schwimmen
Der Schwimmunterricht von ca. 4 Doppellektionen ist für die Schülerinnen und Schüler der 3./4. Klassen vorgesehen und findet im Sportunterricht statt. Die Sportlehrperson wird im Unterricht durch eine zusätzliche Schwimmlehrperson unterstützt.
Vor den Sommerferien wird für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der WSC durchgeführt.
Bei Bestehen des Tests wird der offizielle Ausweis WSC abgegeben. Besteht Ihr Kind den WSC nicht, werden Sie entsprechend informiert.
Bitte unterstützen Sie Ihr Kind mit regelmässigen Schwimmbadbesuchen oder Schwimmkursen, damit es sich im Wasser sicher fühlt.
Unfälle, die während der Schulzeit geschehen, sind durch die Erziehungsberechtigten der privaten Versicherung der Schülerinnen und Schüler zu melden.
Unterrichtsbesuche von Eltern sind erwünscht.
Melden Sie den Besuch möglichst früh, jedoch bis spätestens am Vortag der betreffenden Lehrperson. Während eines Unterrichtsbesuches bleibt keine Zeit für Elterngespräche. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Lehrperson, wenn Sie ein Gespräch wünschen.
Die Unterrichtszeiten in den Schulhäusern richten sich nach dem Busfahrplan.
Grossaffoltern | 08.20 - 11.50 Uhr | 13.40 - 15.10 Uhr |
Suberg | 08.20 - 11.50 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |