Bedeutet die Bezahlung von rechtskräftig festgesetzten Steuern eine erhebliche Härte, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Massgebend für die Beurteilung des Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person.
Das Erlassgesuch ist schriftlich - mit dem amtlichen Formular "Steuererlassgesuch", zusammen mit allen verlangten Belegen, bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und reicht das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.
Das Formular finden Sie hier.