Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Ausschank von alkoholischen Getränken ist nebst der immer erforderlichen Speise- und Getränkekarte ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Ein Hygienekonzept muss nicht mit dem Gesuch eingereicht werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt. Je nach Veranstaltung (in einem Zelt, im Wald, mit Livemusik / Beschallung, etc.) sind weitere Unterlagen erforderlich.
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist in der Regel spätestens
20 Tage
60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen,
90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald,
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung.
Öffentliche Anlässe oder Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
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Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular "Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung" (GGGE) ist seit 1. Februar 2024 bei der Gemeinde Grossaffoltern online einzureichen. Dazu benötigen Sie ein BE-Login.
Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die weitere Bearbeitung erfolgt anschliessend nach üblichem Praxisablauf.
Link extern
Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Links
Anleitung für Gesuchsteller "Einzelbewilligungen Gastgewerbe (PDF)
Videoanleitung für Gesuchsteller
Merkblätter, weitere nützliche Unterlagen / Informationen