Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Das Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
Stadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg
Tel. 031 636 30 30
Mail
Der regionale Sozialdienst Schüpfen arbeitet im Auftrag der KESB (Mandatsführung, Abklärungen etc.) und unterstützt private Beiständinnen und Beistände.
Regionaler Sozialdienst
Dorfstrasse 17
3054 Schüpfen
Tel. 031 879 70 70
Mail