Gemeinde Grossaffoltern

Hunde

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Hunde können online an- und abgemeldet werden.

Die Hundetaxe beträgt CHF 70.00 für den ersten und CHF 100.00 für jeden weiteren Hund im selben Haushalt (unabhängig vom Besitzer). Stichtag für die Verrechnung der Hundetaxe ist der 1. August. Hunde, die nach dem 1. Februar gleichen Jahres geworfen wurden, sind von der Hundetaxe befreit. Ebenso Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde).

Die Hundetaxe wird jeweils Ende August für das laufende Jahr in Rechnung gestellt. Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, teilen Sie uns bitte sämtliche Änderungen laufend mit (Tod, Besitzerwechsel, Kauf Hund).

Da seit 01.01.2007 sämtliche Hunde einen Chip tragen, wird auf die Abgabe einer Hundemarke verzichtet.

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