Als Ehegatte eines schweizerischen Staatsangehörigen können Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen wenn Sie mindestens drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft leben, mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.
Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.