Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen dürfen im Kanton Bern nur durch einen Notar/eine Notarin vorgenommen werden.
Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kanton Bern einholen:
Staatskanzlei des Kanton Bern
Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte
Beglaubigungen
Postgasse 68
3000 Bern 8
Tel. 031 633 75 11
E-Mail
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