Gemeinde Grossaffoltern

Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen und Wahlen

Das Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, 3257 Grossaffoltern, Parterre.
Öffnungszeiten: Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr

Briefliche Abstimmung

Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn

  • kein anderes als das Antwortkuvert benützt wird;
  • der/die Stimmberechtigte den Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben hat;
  • das Antwortkuvert nur ein Stimmrechtsausweis enthält;
  • das Antwortkuvert nicht verspätet bei der Stimmgemeinde eintrifft.


Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Wo nicht bereits vorhanden, Postleitzahl und Ort der Stimmgemeinde auf dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis (Rückseite) eintragen.
  • Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortkuvert legen.
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmkuvert legen und dieses zukleben.
  • Pro Abstimmungs- und Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmkuvert einlegen.
  • Das Stimmkuvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortkuvert legen und dieses zukleben.

Zustellung des Antwortkuverts bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das Antwortkuvert unbedingt rechtzeitig der Post übergeben! Per A-Post bis spätestens Donnerstagabend, per B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.
  • Das Antwortkuvert kann der Stimmgemeinde auch direkt (Schalter oder bezeichneter Briefkasten) übergeben werden.
  • Soweit die Gemeinde das Porto nicht übernimmt, kann sie die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Antwortkuverts verweigern.

Art. 282 bis Strafgesetzbuch

  • Wer Wahl- und Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- und Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft.
  • Wer unbefugt an einer Wahl oder Abstimmung teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gemeindeschreiberei
Demokratie

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