Das Fundbüro befindet sich auf der Gemeindeverwaltung.
Gefundene Gegenstände
Gefundenen Gegenstände können Sie gerne am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben.
Aufgefundene Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Verlorene Gegenstände
Falls Sie einen Gegenstand vermissen, können Sie telefonisch, per Mail oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob dieser abgegeben wurde. Bitte den Gegenstand, Zeitpunkt und Ort des Verlustes im Mail möglichst genau angeben resp. beschreiben.