Gemeinde Grossaffoltern

Änderung Vorschriften über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

05.03.2024

Seit 1. Februar 2024 wird bei den Einwohnerkontrollen im Kanton Bern kein Heimatschein mehr deponiert.

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (NAG) sowie die Verordnung (NAV) dazu angepasst. Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug anbieten. Die persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. In Grossaffoltern können Sie sich bereits seit einiger Zeit mit eUmzug an- oder abmelden. Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls. Für eine persönliche An- oder Abmeldung am Schalter bringen Schweizerinnen und Schweizer bitte ihren Pass oder ihre Identitätskarte mit.

Für weitere Fragen zu Ihrem Heimatschein steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein bei der Gemeinde Grossaffoltern?
Dieser bleibt vorerst bei der Gemeinde hinterlegt.


Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Grossaffoltern wegziehe?
Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn mein Zivilstand ändert?
Die Einwohnerkontrolle erhält die Mitteilung auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.

Ich werde bald volljährig, benötige ich einen Heimatschein?
Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich. Im Kanton Bern benötigen Sie keinen Heimatschein mehr.

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