Gemeinde Grossaffoltern

Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

08.04.2024

Gebührentarif für die Feuerungskontrolle bleibt bis August 2025 in Kraft

Im März 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern mit der Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz) die Liberalisierung des Vollzugs betreffend Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra Leicht" und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt beschlossen. Demnach wird der Vollzug der Gemeinden, die bis anhin die Kontrollen (Messung sowie Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren durchgeführt haben, neu auf den Kanton übertragen.

In einer ersten Mitteilung hat der Kanton den Vollzugswechsel per 1. August 2024 angekündigt und der Gemeinderat hat aufgrund dessen den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle per 31. März 2024 aufgehoben. Das wurde im Anzeiger Aarberg vom 12. April 2024 entsprechend publiziert.

In der Zwischenzeit wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass der Regierungsrat den Vollzug der Feuerungen um ein Jahr, auf den 1. August 2025, verschoben hat. Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle Grossaffoltern behält somit bis auf Weiteres seine Gültigkeit.

Medienmitteilung Regierungsrat

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