Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.
Es wird benötigt für:
-
Ausübung des Arztberufes in Deutschland
-
Betriebsbewilligung Prostitutionsgewerbe
-
Eintrag im Anwaltsregister des Kantons Bern
-
Eintrag im Notariatsregister des Kantons Bern
-
Eröffnung Arztpraxis im Kanton Bern
-
Jagdpatent im Ausland (Deutschland)
-
Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
-
Prüfungen an der Universität Bern
-
Stellenbewerbung
-
Wohnungsbewerbung
Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
Vorgehen:
Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein (Kontaktdaten siehe obigen Link):
Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen / Behörden: aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person vorlegen)
Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie gültigen Ausweis / Behörden: mit aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person)